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Update 01.11. - Lockdown light ab 02. November 2020

Liebe Reitkinder,

liebe Eltern,

 

heute erreichte uns eine E-Mail vom Pferdesportverband Hessen e.V., die wir unten - auf das Wesentliche gekürzt - wiedergeben möchten.

 

Was sollen wir sagen - erst einmal nichts, da anscheinen niemand weiß, was der erneute Lockdown für den Reitsport, insbesondere für Reiterhöfe, bedeutet. Wir sehen auch noch nicht, dass es ab dem 1. Dezember wieder normal weitergehen wird. Und wenn ja, für wie lange? Für vier Wochen, sechs Wochen, acht Wochen... bevor wieder ein Lockdown kommt?! Da wir diese Stresssituation ohne klare Informationen vonseiten des Gesetzgebers nicht mitgehen können, erarbeiten wir gerade ein Konzept (Plan B), wie es vom 09.11.2020 bis zum 09.01.2021 mit dem Reitbetrieb weitergeht. Ab dem 11.01.2021 starten wir wieder wie gewohnt mit den neuen Kursen - natürlich unter der Voraussetzung, die Pandemie bzw. der Gesetzgeber lässt dies zu.

Und schon ist nachstehendes überholt, siehe Aktualisierung (Update 03.11 - Lockdown light....)

Laufende Kurse

Die nach den Herbstferien begonnenen Kurse laufen  -unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln - bis zum 07.11.2020 weiter. Die Abrechnung erfolgt nicht wie gebucht, sondern nach tatsächlich gerittenen Stunden bis zum 07.11.2020. 

 

In der Zeit vom 02. - 07.11.2020 ist Folgendes in der Reithalle zu beachten:

  • Mund- und Nasenschutz ist der Boxengasse und in den Boxen zu tragen
  • Der Mindestabstand muss eingehalten werden.
  • In der Halle selbst dürfen sich nur die Reiter*innen und entsprechende Betreuer aufhalten. Einstaller haben die Zeiten, in denen sie ihre Pferde pflegen, betreuen und reiten nach Möglichkeit außerhalb der Kurszeiten zu legen. Ausritte sind selbstverständlich davon unberührt. In diesem Fall ist die Halle von den Einstallern durch den hinteren Ausgang zu verlassen.
  • Eltern, die ihren Kinder beim Reiten zuschauen möchten, begeben sich bitte in das Reiterstübchen. Bitte tragen Sie dabei einen Mundschutz und achten Sie auf die Einhaltung der Abstandsregeln.
  • Einzelunterricht, Longierstunden, Ponystunden finden wie gewohnt nach Absprache statt.

Auszug E-Mail vom Pferdesportverband Hessen e.V.

"...die ab 2. November 2020 umzusetzen sind. Im Beschluss-Protokoll wird unter Ziffer 5 d vereinbart, dass Freizeit- und Amateursport mit Ausnahme des Individualsports, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben wird, verboten ist. Ähnlich klingt der Wortlaut der entsprechenden Hessischen Verordnung, wobei die Differenzierung nach Individual- und Kontaktsportarten unterbleibt. Sicherlich möchten Sie wissen, welche Bestimmungen in Ihren Vereinen und Betrieben ab morgen zu beachten sind – wir können Ihnen diese Frage leider nicht beantworten.

 

Wir haben unseren Ansprechpartnern in der Hessischen Landesregierung auf schriftlichem Wege und in Telefonaten dargelegt, dass Reiten eine Individualsportart ist, die an der frischen Luft stattfindet und dass ein Abstand von zwei Pferdelängen schon aus Sicherheitsgründen eingehalten wird. Wir haben auch dargelegt, dass Reitflächen in mehrere Teilflächen aufgeteilt werden können, um Schülergruppen nicht zu groß werden zu lassen und wir haben klargemacht, dass die aus Sicherheitsgründen erforderliche fachkundige Aufsicht am besten von einem Trainer oder Reitlehrer wahrgenommen wird, Unterricht also zulässig sein muss.

 

Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die Besonderheiten des Pferdesports angemessen berücksichtigt werden und benachrichtigen Sie erneut, sobald wir weitere Informationen haben...."

 

Quellenangabe: E-Mail Pferdesportverband Hessen e.V. vom 01.11.2020

 

Bleiben Sie und ihre Familien gesund.

 

Ihr Reiterhof Hempelmann

Martina Seibel & Team