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Update 05.11. - Lockdown light ab 02. November 2020

Nachstehende Mail des Pferdesportverbandes Hessen e.V. möchten wir den Eltern unserer Reitkinder gern zugänglich machen:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Webseite der Hessischen Staatskanzlei ist im Artikel  „Neue Corona-Maßnahmen beschlossen“  momentan noch zu lesen, dass Einzelunterrichtserteilung im Reiten zulässig sei, was für den Reiter eine sportliche Bestätigung darstellen würde. Hierbei handelt es sich um eine Fehlinformation, die zu großer Verwirrung geführt hat. Eine Korrektur wird die Staatskanzlei in Kürze vornehmen.

 

Freizeit- und Amateurreitern ist lediglich gestattet, ihren Pferden die nach Tierschutzgesetz notwendige freie und kontrollierte Bewegung zu gewähren. Wenn kontrollierte Bewegung unter dem Reiter stattfindet, kann eine fachkundige Person zur Aufsicht eingesetzt werden."

 

Quelle: Pferdesportverband Hessen e.V.